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Dienstag, 17. Mai 2022
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Aktuell gilt auf dem Parkplatz vor der Probstei die 24-Stunden-Regel. sb
Die Vernehmlassung des neuen Parkierungsreglements von Wagenhausen ist vorbei. Ein halbes Dutzend Eingaben haben zu Anpassungen geführt. Jetzt liegt es am Souverän, das Reglement zu genehmigen.
Wagenhausen Der ruhende Verkehr ist ein Thema, das in vielen Gemeinden immer wieder zu Diskussionen Anlass gibt; so auch in der Gemeinde Wagenhausen. An der Gemeindeversammlung vom 27. Mai 2015 legte der Gemeinderat zum ersten Mal ein Parkierungsreglement zur Abstimmung vor. Das Reglement wurde damals zurückgewiesen, mit dem Auftrag an den Gemeinderat, ein Reglement ohne Parkuhren zu erstellen. Diesem Auftrag ist er nun nachgekommen.
Frau Deborah von Wartburg, vom Ingenieurbüro SNZ aus Zürich, hat letzten Herbst ein Parkierungsreglement ausgearbeitet. Es erfüllt die geforderten Kriterien und löst auf eine pragmatische Weise das Parkierungsproblem auf den gemeindeeigenen Flächen. Das Reglement wurde im Februar dieses Jahres zur Vernehmlassung vorgelegt. Gut ein halbes Dutzend Reaktionen sind beim Gemeinderat eingegangen. Der Gemeinderat hat diese ausgewertet und mit den Vernehmlassenden das Gespräch gesucht.
Folgende Änderungen gegenüber der Version für die Vernehmlassung sind im Reglement vorgenommen worden: Es wird tagsüber möglich sein, maximal sechs Stunden kostenlos auf öffentlichen Flächen zu parkieren. Damit wurde diese Dauer um zwei Stunden erhöht. Die Gebühren für nächtliches Dauerparkieren wurde gesenkt: Für Personenwagen, Lieferwagen und Anhänger bis 3,5 Tonnen Gesamtgewicht ist eine Gebühr von 30 Franken pro Monat (statt ursprünglich 40 Franken) vorgesehen. Mit der Möglichkeit, diese als jährlichen Betrag von 300 Franken zu zahlen. Die Parkgebühr soll für alle öffentlichen Flächen, nicht nur für markierte Parkfelder gelten. Speziell gekennzeichnet werden sollen der Parkplatz vor der Propstei, vier Parkfelder vor der Trotte, und weitere entlang der Brühl- und der Dorfstrasse. Im Ortsteil Kaltenbach sind Felder an der Bleuelhauser- und Käsereistrassse geplant.
Der Gemeinderat ist überzeugt, mit dem vorgeschlagenen Reglement die Probleme und Diskussionen rund um die Parkierung auf eine gute, pragmatische Weise lösen zu können. «Es geht nicht darum Geld zu verdienen», so Gemeindepräsident Roland Tuchschmid auf Anfrage. «Sondern wildes Parkieren in geregelte Bahnen zu lenken.» Um das Reglement durchzusetzen, sei die Polizei zuständig. Zusätzlich sei der Einsatz von privaten Securities möglich. Doch zunächst muss das Reglement von der Gemeindeversammlung angenommen werden.
Das angepasste Reglement ist auf der Gemeinde-Homepage aufgeschaltet, ebenso wie Situationspläne zu den bewirtschafteten Flächen.
Von Stefan Böker
Aktuell gilt auf dem Parkplatz vor der Probstei die 24-Stunden-Regel. sb
Die Vernehmlassung des neuen Parkierungsreglements von Wagenhausen ist vorbei. Ein halbes Dutzend Eingaben haben zu Anpassungen geführt. Jetzt liegt es am Souverän, das Reglement zu genehmigen.
Wagenhausen Der ruhende Verkehr ist ein Thema, das in vielen Gemeinden immer wieder zu Diskussionen Anlass gibt; so auch in der Gemeinde Wagenhausen. An der Gemeindeversammlung vom 27. Mai 2015 legte der Gemeinderat zum ersten Mal ein Parkierungsreglement zur Abstimmung vor. Das Reglement wurde damals zurückgewiesen, mit dem Auftrag an den Gemeinderat, ein Reglement ohne Parkuhren zu erstellen. Diesem Auftrag ist er nun nachgekommen.
Frau Deborah von Wartburg, vom Ingenieurbüro SNZ aus Zürich, hat letzten Herbst ein Parkierungsreglement ausgearbeitet. Es erfüllt die geforderten Kriterien und löst auf eine pragmatische Weise das Parkierungsproblem auf den gemeindeeigenen Flächen. Das Reglement wurde im Februar dieses Jahres zur Vernehmlassung vorgelegt. Gut ein halbes Dutzend Reaktionen sind beim Gemeinderat eingegangen. Der Gemeinderat hat diese ausgewertet und mit den Vernehmlassenden das Gespräch gesucht.
Folgende Änderungen gegenüber der Version für die Vernehmlassung sind im Reglement vorgenommen worden: Es wird tagsüber möglich sein, maximal sechs Stunden kostenlos auf öffentlichen Flächen zu parkieren. Damit wurde diese Dauer um zwei Stunden erhöht. Die Gebühren für nächtliches Dauerparkieren wurde gesenkt: Für Personenwagen, Lieferwagen und Anhänger bis 3,5 Tonnen Gesamtgewicht ist eine Gebühr von 30 Franken pro Monat (statt ursprünglich 40 Franken) vorgesehen. Mit der Möglichkeit, diese als jährlichen Betrag von 300 Franken zu zahlen. Die Parkgebühr soll für alle öffentlichen Flächen, nicht nur für markierte Parkfelder gelten. Speziell gekennzeichnet werden sollen der Parkplatz vor der Propstei, vier Parkfelder vor der Trotte, und weitere entlang der Brühl- und der Dorfstrasse. Im Ortsteil Kaltenbach sind Felder an der Bleuelhauser- und Käsereistrassse geplant.
Der Gemeinderat ist überzeugt, mit dem vorgeschlagenen Reglement die Probleme und Diskussionen rund um die Parkierung auf eine gute, pragmatische Weise lösen zu können. «Es geht nicht darum Geld zu verdienen», so Gemeindepräsident Roland Tuchschmid auf Anfrage. «Sondern wildes Parkieren in geregelte Bahnen zu lenken.» Um das Reglement durchzusetzen, sei die Polizei zuständig. Zusätzlich sei der Einsatz von privaten Securities möglich. Doch zunächst muss das Reglement von der Gemeindeversammlung angenommen werden.
Das angepasste Reglement ist auf der Gemeinde-Homepage aufgeschaltet, ebenso wie Situationspläne zu den bewirtschafteten Flächen.
Von Stefan Böker
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