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Montag, 8. August 2022
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Wo man hinschaut – wir sind überfordert.
Schon im gewöhnlichen Alltag: Verstopfte Autobahnen, man baute die Alpentransversalen und das Schweizer Volk beschloss, von Grenze zu Grenze die Lastwagen zu verladen. Aber lange Schlangen stehen am... weiterlesen
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DISNEY+:«Bob’s Burger – der Film» Die Familie Belcher aus der Adult-Cartoon-Serie «Bob’s Burger» hat hierzulande zwar nie den Kultstatus der Simpons oder der Griffins aus «Family Guy» erreicht. Trotzdem gibt es weltweit dermassen viele Fans,... weiterlesen
Von Mitte März bis Ende April 2018 liess das kantonale Tiefbauamt den Damm in Absprache mit der Gemeinde für rund 600 000 Franken sanieren. pd
Der Kanton Thurgau sieht sich gezwungen, gegen die Politische Gemeinde Schönholzerswilen den Rechtsweg einzuschlagen. Trotz Abmachungen will die Gemeinde ihren Anteil für die Dammsanierung über das Itobel nicht bezahlen. Ihre Versicherung stellt sich auf den Standpunkt, die Ansprüche des Kantons seien verjährt.
Thurgau Am 13. Juli 2017 rutschte der Damm über das Itobel (Hagenwilertobel) ab und beschädigte die Kantonsstrasse K79 Schönholzerswilen ? Hagenwil. Grund war eine lecke Wasserleitung der Gemeinde. Der Verkehr konnte für längere Zeit nur noch halbseitig in der Dammmitte geführt werden, weil aufwändige geologische und bautechnische Abklärungen nötig waren. Von Mitte März bis Ende April 2018 liess das kantonale Tiefbauamt den Damm in Absprache mit der Gemeinde für rund 600 000 Franken sanieren, die Politische Gemeinde sorgte gleichzeitig für den Ersatz der Leitungen. Fast drei Jahre später hat die Sanierung ein juristisches Nachspiel. Nachdem eine lecke Leitung der Gemeinde die Ursache für den Schaden war, hatten sich der Kanton und die Gemeinde auf einen Kostenteiler von 50 Prozent für die Dammsanierung geeinigt. Nach Abschluss der Sanierung stellte das Tiefbauamt am 7. Oktober 2019 abmachungsgemäss die Schlussrechnung für den Gemeindeanteil von 294 429.85 Franken aus. Daraufhin stellte sich die Haftpflichtversicherung der Gemeinde am 21. Oktober 2019 plötzlich auf den Standpunkt, die Ansprüche des Kantons auf Schadenersatz seien mittlerweile verjährt, weshalb der Betrag nicht mehr geschuldet sei («Verjährungseinrede»). Verhandlungen und Mahnungen durch das Departement für Bau und Umwelt blieben erfolglos. Der Kanton sieht sich deshalb gezwungen, den Rechtsweg einzuschlagen, damit die Kosten wie vereinbart geteilt werden und nicht voll zu Lasten der kantonalen Strassenkasse gehen. Das Departement für Bau und Umwelt hat deshalb am heutigen 9. Juli 2021 beim Verwaltungsgericht Klage gegen die Gemeinde Schönholzerswilen eingereicht. Der Regierungsrat hatte das Departement zur Klage bevollmächtigt. Die Zusammenarbeit zwischen Kanton und Gemeinden ist von Vertrauen geprägt. Bisher gab es nie einen vergleichbaren Fall: Schadenfälle konnten immer unkompliziert und in gegenseitigem Einvernehmen gelöst werden.
I.D.
Von Mitte März bis Ende April 2018 liess das kantonale Tiefbauamt den Damm in Absprache mit der Gemeinde für rund 600 000 Franken sanieren. pd
Der Kanton Thurgau sieht sich gezwungen, gegen die Politische Gemeinde Schönholzerswilen den Rechtsweg einzuschlagen. Trotz Abmachungen will die Gemeinde ihren Anteil für die Dammsanierung über das Itobel nicht bezahlen. Ihre Versicherung stellt sich auf den Standpunkt, die Ansprüche des Kantons seien verjährt.
Thurgau Am 13. Juli 2017 rutschte der Damm über das Itobel (Hagenwilertobel) ab und beschädigte die Kantonsstrasse K79 Schönholzerswilen ? Hagenwil. Grund war eine lecke Wasserleitung der Gemeinde. Der Verkehr konnte für längere Zeit nur noch halbseitig in der Dammmitte geführt werden, weil aufwändige geologische und bautechnische Abklärungen nötig waren. Von Mitte März bis Ende April 2018 liess das kantonale Tiefbauamt den Damm in Absprache mit der Gemeinde für rund 600 000 Franken sanieren, die Politische Gemeinde sorgte gleichzeitig für den Ersatz der Leitungen. Fast drei Jahre später hat die Sanierung ein juristisches Nachspiel. Nachdem eine lecke Leitung der Gemeinde die Ursache für den Schaden war, hatten sich der Kanton und die Gemeinde auf einen Kostenteiler von 50 Prozent für die Dammsanierung geeinigt. Nach Abschluss der Sanierung stellte das Tiefbauamt am 7. Oktober 2019 abmachungsgemäss die Schlussrechnung für den Gemeindeanteil von 294 429.85 Franken aus. Daraufhin stellte sich die Haftpflichtversicherung der Gemeinde am 21. Oktober 2019 plötzlich auf den Standpunkt, die Ansprüche des Kantons auf Schadenersatz seien mittlerweile verjährt, weshalb der Betrag nicht mehr geschuldet sei («Verjährungseinrede»). Verhandlungen und Mahnungen durch das Departement für Bau und Umwelt blieben erfolglos. Der Kanton sieht sich deshalb gezwungen, den Rechtsweg einzuschlagen, damit die Kosten wie vereinbart geteilt werden und nicht voll zu Lasten der kantonalen Strassenkasse gehen. Das Departement für Bau und Umwelt hat deshalb am heutigen 9. Juli 2021 beim Verwaltungsgericht Klage gegen die Gemeinde Schönholzerswilen eingereicht. Der Regierungsrat hatte das Departement zur Klage bevollmächtigt. Die Zusammenarbeit zwischen Kanton und Gemeinden ist von Vertrauen geprägt. Bisher gab es nie einen vergleichbaren Fall: Schadenfälle konnten immer unkompliziert und in gegenseitigem Einvernehmen gelöst werden.
I.D.
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