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Sonntag, 29. Januar 2023
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Die Stimmbürger haben vor acht Jahren entschieden, der Massenzuwanderung einen Riegel zu vorzuschieben. Seither steht in der Schweizerischen Bundesverfassung: «Die Schweiz steuert die Zuwanderung von Ausländerinnen und Ausländern eigenständig.»... weiterlesen
Ich bin manchmal ein sehr einfaches Gemüt. Wenn irgendwo «Sex» draufsteht, klicke ich drauf. So wie neulich, als mir ein Newsportal eine Pushnachricht beschert, in der die Rede von einem neuen Schweizer Film ist, in dem so viel Sex zu sehen.. weiterlesen
Der Windpark von Harenwilen Ost aus gesehen. zVg
Mit einer Petition fordert der Verein Lebensqualität Thundorf eine ausserordentliche GV. Diese soll bis spätestens 22. Dezember stattfinden, mit dem Ziel, die Bauvorschriften der Gemeinde zu ändern. Der Verein will einen Mindestabstand von 850 Metern zwischen Windturbinen und bewohnten Häusern. Die Antwort des Gemeinderats bringt die Windkraftgegner in Rage.
Thundorf 494 Unterschriften. So viele hat der Verein Lebensqualität Wellenberg Thundorf gesammelt und vor Kurzem beim Thundorfer Gemeinderat eingereicht. Letztendlich waren 479 davon gültig, etwas weniger. Dennoch: Fast die Hälfte aller Stimmberechtigten hat somit unterschrieben. Ihr Ziel: beim geplanten Windpark mitreden. Die Unterzeichnenden wollen die Bauvorschriften dahingehend ändern, dass «in allen Zonen der Gemeinde ein Mindestabstand von 850 Metern zwischen grossen Windenergieanlagen ab 50 Metern Gesamthöhe (Turmfuss bis Rotorblattspitze) und Gebäuden gilt, in denen sich Menschen regelmässig, dauernd oder vorübergehend aufhalten, wie Bauernhäuser, Wohnhäuser, Ferienhäuser oder Restaurants» gilt.
Das klingt erstmal nicht dramatisch. Wie in der Thurgauer Zeitung zu lesen stand, haben die Petitionäre eigenen Angaben nach auch nicht die Absicht, den Windpark zu verhindern. Aus gut informierten Kreisen ist zudem zu erfahren, dass Windpark-Befürworter ebenfalls unterschrieben haben. Wer mit dem Thundorfer Gemeindepräsidenten Daniel Kirchmeier redet, kommt allerdings nicht umhin, sich zu fragen, wie das zusammengeht. Denn Kirchmeier sagt gegenüber den «Nachrichten» klipp und klar: «Wenn das geschieht, steht der Windpark auf der Kippe.»
Allerdings ist sich der Gemeindepräsident nicht sicher, ob für eine solche Änderung die rechtlichen Grundlagen vorhanden sind. Dass der Wellenberg als Standort für die Nutzung von Windenergie ausgeschieden wurde, ist schliesslich kein Zufall, sondern kommt «von ganz oben», wie man so schön sagt. 2017 hat die Schweizer Bevölkerung die Energiestrategie 2050 und den Ausbau der Windenergie beschlossen, 2020 hat der Thurgauer Grosse Rat den Richtplan Windenergie verabschiedet. Würde man den Bau solcher Anlagen durch die Bauvorschriften verunmöglichen, könnte das gegen übergeordnetes Recht verstossen, befürchtet Kirchmeier. Wie dem auch sei: Aktuell lässt der Gemeinderat das Ansinnen der Petitionäre durch einen Anwalt prüfen.
Das ist eine Reaktion auf die Unterschriftensammlung. Die zweite ist, dass der Gemeinderat eine ausserordentliche Gemeindeversammlung einberuft. Aber erst im März oder April. Erst dann könne man fundiert zu den Anträgen Stellung nehmen. «Erstens sind wir momentan voll ausgelastet. Wir müssen die Eingaben der Mitwirkungsphase auszuwerten und die kommende Gemeindeversammlung vorbereiten. Zweitens schreibt die Gemeindeordnung nicht vor, dass, wenn eine ausserordentliche Gemeindeversammlung verlangt wird, wir diese innerhalb einer bestimmten Frist einberufen müssen», erklärt der Gemeindepräsident die Gründe.
Ob ein paar Monate hin oder her bei einem solchen Geschäft eine Rolle spielen, sei ohnehin fraglich, gibt Kirchmeier zu bedenken. Eine Änderung der Bauvorschriften sei ein langwieriger Prozess. Er muss es wissen: Das Thundorfer Baureglement wurde erst vor Kurzem revidiert.
Nachgefragt bei Géza Kenessey, dem Präsidenten des Vereins Lebensqualität. Er ist verärgert über die Entscheidung der Thundorfer Regierungsverantwortlichen und bezieht sich auf einen entsprechenden Bundesgerichtsentscheid. «Es ist sehr wohl möglich, das schnell und unkompliziert über die Gemeindeversammlung zu verankern. Aber nicht, wenn diese erst im April stattfindet. Sie wollen uns am langen Arm verhungern lassen. Oder dazu zwingen, viel Geld für Klagen auszugeben», kritisiert Kenessey. Es sei seit Jahren dasselbe. «Der Gemeinderat kümmert sich nicht um die Betroffenen, das heisst: die stimmberechtigten Hausbesitzer aus Thundorf und den Nachbargemeinden.» Eines seiner Argumente gegen den in den bekannten Dimensionen geplanten Windpark ist der Wertverlust der nahe an den Turbinen stehenden Immobilien. «Die Befürworter behaupten das Gegenteil. Sie sind der Meinung, der Wert der Häuser steige dank dem neuen Steuerertrag. Das stimmt aus meiner Sicht nicht,» ärgert sich der Hausbesitzer.
Géza Kenessey hat nun einen ausführlichen offenen Brief an den Thundorfer Gemeinderat geschrieben. Er fordert erneut: Die Abstimmung zur 850-Meter-Distanzregel muss vor der öffentlichen Auflage des revidierten Zonen- und Gestaltungsplans durchgeführt werden. Die Antwort aus dem Gemeindehaus steht noch aus.
Von Stefan Böker
Der Windpark von Harenwilen Ost aus gesehen. zVg
Mit einer Petition fordert der Verein Lebensqualität Thundorf eine ausserordentliche GV. Diese soll bis spätestens 22. Dezember stattfinden, mit dem Ziel, die Bauvorschriften der Gemeinde zu ändern. Der Verein will einen Mindestabstand von 850 Metern zwischen Windturbinen und bewohnten Häusern. Die Antwort des Gemeinderats bringt die Windkraftgegner in Rage.
Thundorf 494 Unterschriften. So viele hat der Verein Lebensqualität Wellenberg Thundorf gesammelt und vor Kurzem beim Thundorfer Gemeinderat eingereicht. Letztendlich waren 479 davon gültig, etwas weniger. Dennoch: Fast die Hälfte aller Stimmberechtigten hat somit unterschrieben. Ihr Ziel: beim geplanten Windpark mitreden. Die Unterzeichnenden wollen die Bauvorschriften dahingehend ändern, dass «in allen Zonen der Gemeinde ein Mindestabstand von 850 Metern zwischen grossen Windenergieanlagen ab 50 Metern Gesamthöhe (Turmfuss bis Rotorblattspitze) und Gebäuden gilt, in denen sich Menschen regelmässig, dauernd oder vorübergehend aufhalten, wie Bauernhäuser, Wohnhäuser, Ferienhäuser oder Restaurants» gilt.
Das klingt erstmal nicht dramatisch. Wie in der Thurgauer Zeitung zu lesen stand, haben die Petitionäre eigenen Angaben nach auch nicht die Absicht, den Windpark zu verhindern. Aus gut informierten Kreisen ist zudem zu erfahren, dass Windpark-Befürworter ebenfalls unterschrieben haben. Wer mit dem Thundorfer Gemeindepräsidenten Daniel Kirchmeier redet, kommt allerdings nicht umhin, sich zu fragen, wie das zusammengeht. Denn Kirchmeier sagt gegenüber den «Nachrichten» klipp und klar: «Wenn das geschieht, steht der Windpark auf der Kippe.»
Allerdings ist sich der Gemeindepräsident nicht sicher, ob für eine solche Änderung die rechtlichen Grundlagen vorhanden sind. Dass der Wellenberg als Standort für die Nutzung von Windenergie ausgeschieden wurde, ist schliesslich kein Zufall, sondern kommt «von ganz oben», wie man so schön sagt. 2017 hat die Schweizer Bevölkerung die Energiestrategie 2050 und den Ausbau der Windenergie beschlossen, 2020 hat der Thurgauer Grosse Rat den Richtplan Windenergie verabschiedet. Würde man den Bau solcher Anlagen durch die Bauvorschriften verunmöglichen, könnte das gegen übergeordnetes Recht verstossen, befürchtet Kirchmeier. Wie dem auch sei: Aktuell lässt der Gemeinderat das Ansinnen der Petitionäre durch einen Anwalt prüfen.
Das ist eine Reaktion auf die Unterschriftensammlung. Die zweite ist, dass der Gemeinderat eine ausserordentliche Gemeindeversammlung einberuft. Aber erst im März oder April. Erst dann könne man fundiert zu den Anträgen Stellung nehmen. «Erstens sind wir momentan voll ausgelastet. Wir müssen die Eingaben der Mitwirkungsphase auszuwerten und die kommende Gemeindeversammlung vorbereiten. Zweitens schreibt die Gemeindeordnung nicht vor, dass, wenn eine ausserordentliche Gemeindeversammlung verlangt wird, wir diese innerhalb einer bestimmten Frist einberufen müssen», erklärt der Gemeindepräsident die Gründe.
Ob ein paar Monate hin oder her bei einem solchen Geschäft eine Rolle spielen, sei ohnehin fraglich, gibt Kirchmeier zu bedenken. Eine Änderung der Bauvorschriften sei ein langwieriger Prozess. Er muss es wissen: Das Thundorfer Baureglement wurde erst vor Kurzem revidiert.
Nachgefragt bei Géza Kenessey, dem Präsidenten des Vereins Lebensqualität. Er ist verärgert über die Entscheidung der Thundorfer Regierungsverantwortlichen und bezieht sich auf einen entsprechenden Bundesgerichtsentscheid. «Es ist sehr wohl möglich, das schnell und unkompliziert über die Gemeindeversammlung zu verankern. Aber nicht, wenn diese erst im April stattfindet. Sie wollen uns am langen Arm verhungern lassen. Oder dazu zwingen, viel Geld für Klagen auszugeben», kritisiert Kenessey. Es sei seit Jahren dasselbe. «Der Gemeinderat kümmert sich nicht um die Betroffenen, das heisst: die stimmberechtigten Hausbesitzer aus Thundorf und den Nachbargemeinden.» Eines seiner Argumente gegen den in den bekannten Dimensionen geplanten Windpark ist der Wertverlust der nahe an den Turbinen stehenden Immobilien. «Die Befürworter behaupten das Gegenteil. Sie sind der Meinung, der Wert der Häuser steige dank dem neuen Steuerertrag. Das stimmt aus meiner Sicht nicht,» ärgert sich der Hausbesitzer.
Géza Kenessey hat nun einen ausführlichen offenen Brief an den Thundorfer Gemeinderat geschrieben. Er fordert erneut: Die Abstimmung zur 850-Meter-Distanzregel muss vor der öffentlichen Auflage des revidierten Zonen- und Gestaltungsplans durchgeführt werden. Die Antwort aus dem Gemeindehaus steht noch aus.
Von Stefan Böker
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