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Dienstag, 17. Mai 2022
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Die Ostschweizer Kantone sind gegen eine Änderung der Teststrategie. stock.adobe
Der Bundesrat schlägt im Rahmen der Verlängerung einzelner Bestimmungen im Covid-19-Gesetz unter anderem vor, dass die Verantwortung für das Testen Anfang Januar 2023 auf die Kantone übergeht.
Kanton Die Regierungen der Kantone Thurgau, St. Gallen, Appenzell Ausserrhoden und Appenzell Innerrhoden wollen demgegenüber an der bisherigen, bewährten Teststrategie festhalten. Eine Übertragung der Verantwortung auf die Kantone ist für sie nicht sachgerecht. Einen Systemwechsel mitten im Winter halten sie für ausgeschlossen.
Auch wenn die Lage mit Covid-19 derzeit recht stabil und ruhig ist, muss davon ausgegangen werden, dass es noch längere Zeit zu Ansteckungswellen kommen kann, vor allem im Winterhalbjahr. Im Hinblick auf solche möglichen Entwicklungen möchte der Bund einzelne Bestimmungen im Covid-19-Gesetz, das Ende 2022 ausläuft, bis Sommer 2024 verlängern. Die Ostschweizer Kantone Thurgau, St. Gallen, Appenzell Ausserrhoden und Appenzell Innerrhoden halten eine Verlängerung bestimmter Regelungen des Covid-19-Gesetzes für sinnvoll. Da aber die Entwicklung mit dem Coronavirus unklar sei, sollte statt einer direkten Verlängerung bis Sommer 2024 auch die Möglichkeit einer Verlängerung nur bis Sommer 2023 nochmals geprüft werden.
Gemäss den Vorstellungen des Bundesrates sollen die Kantone ab dem 1. Januar 2023 die Verantwortung für das Testen übernehmen und damit künftig weitgehend für die Finanzierung aufkommen. Die Ostschweizer Regierungen lehnen diesen Vorschlag entschieden ab. Da regionale oder kantonale Begebenheiten bei der Art des Testens, der Durchführung und der Finanzierung keine erhebliche Rolle spielten, soll der Bund in dieser Frage den Lead behalten und für eine gesamtschweizerische Regelung sorgen. Damit könne vermieden werden, dass im Land ganz unterschiedliche Lösungen entstehen, was viel unnötigen Aufwand generieren, den Vollzug erschweren und Unsicherheiten in der Bevölkerung schaffen würde. Die bisherige Teststrategie hat sich aus Sicht der Ostschweizer Regierungen bewährt. Sie müsse über den Winter 2022/2023 hinaus weitergeführt werden. Die Kantone sind bereit, ihren Beitrag zu leisten, wie sie dies schon bisher getan haben. Aus der Sicht der vier Kantone vollständig ausgeschlossen ist eine Systemänderung mitten im Winter, da genau in dieser Zeit ein erneuter Anstieg der Viruszirkulation möglich ist.
Die Regierungen begrüssen es, dass die Regelungen im Covid-19-Gesetz für die Vorhalteleistungen bei den Spitalkapazitäten, für das Covid-Zertifikat und im Asyl- sowie Ausländerbereich verlängert werden. Für diese Massnahmen sei der Bedarf ausgewiesen. Die Erforschung und Förderung neuer Medikamente seien von grosser Bedeutung für den langfristigen Umgang mit Covid-19. Die Kantone fordern daher, dass die Weiterfinanzierung nicht wie vom Bund vorgeschlagen auf bestehende Projekte beschränkt wird, sondern auch neue, zukunftsträchtige Projekte umfassen kann.
Beim Arbeitnehmerschutz soll eine Rückkehr zum Normalbetrieb vorgenommen werden. Der Gesundheitsschutz für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sei wieder im Rahmen der ordentlichen arbeitsrechtlichen Strukturen zu gewährleisten. Für den Fall, dass künftig trotzdem wieder coronabedingte Sondermassnahmen angeordnet werden müssten, beispielsweise eine Freistellung vulnerabler Personen, sei eine entsprechende finanzielle Abgeltung vorzusehen. Abgelehnt wird eine Verlängerung der rechtlichen Grundlage für die SwissCovid-App. Diese Anwendung habe sich nie durchgesetzt und in der Praxis nicht bewährt. Eine Fortführung ist aus Sicht der vier Ostschweizer Regierungen nicht nötig.
Die vier Kantonsregierungen können nachvollziehen, dass der Bundesrat auf eine Verlängerung der Grundlagen für Wirtschaftshilfen und Härtefallmassnahmen verzichten möchte. Über diese Instrumente, die sehr viel kosten, müsse das Parlament möglichst angepasst auf die konkrete Situation entscheiden können. Die Botschaft sollte in diesem Punkt noch ergänzt werden.
I.D.
Die Ostschweizer Kantone sind gegen eine Änderung der Teststrategie. stock.adobe
Der Bundesrat schlägt im Rahmen der Verlängerung einzelner Bestimmungen im Covid-19-Gesetz unter anderem vor, dass die Verantwortung für das Testen Anfang Januar 2023 auf die Kantone übergeht.
Kanton Die Regierungen der Kantone Thurgau, St. Gallen, Appenzell Ausserrhoden und Appenzell Innerrhoden wollen demgegenüber an der bisherigen, bewährten Teststrategie festhalten. Eine Übertragung der Verantwortung auf die Kantone ist für sie nicht sachgerecht. Einen Systemwechsel mitten im Winter halten sie für ausgeschlossen.
Auch wenn die Lage mit Covid-19 derzeit recht stabil und ruhig ist, muss davon ausgegangen werden, dass es noch längere Zeit zu Ansteckungswellen kommen kann, vor allem im Winterhalbjahr. Im Hinblick auf solche möglichen Entwicklungen möchte der Bund einzelne Bestimmungen im Covid-19-Gesetz, das Ende 2022 ausläuft, bis Sommer 2024 verlängern. Die Ostschweizer Kantone Thurgau, St. Gallen, Appenzell Ausserrhoden und Appenzell Innerrhoden halten eine Verlängerung bestimmter Regelungen des Covid-19-Gesetzes für sinnvoll. Da aber die Entwicklung mit dem Coronavirus unklar sei, sollte statt einer direkten Verlängerung bis Sommer 2024 auch die Möglichkeit einer Verlängerung nur bis Sommer 2023 nochmals geprüft werden.
Gemäss den Vorstellungen des Bundesrates sollen die Kantone ab dem 1. Januar 2023 die Verantwortung für das Testen übernehmen und damit künftig weitgehend für die Finanzierung aufkommen. Die Ostschweizer Regierungen lehnen diesen Vorschlag entschieden ab. Da regionale oder kantonale Begebenheiten bei der Art des Testens, der Durchführung und der Finanzierung keine erhebliche Rolle spielten, soll der Bund in dieser Frage den Lead behalten und für eine gesamtschweizerische Regelung sorgen. Damit könne vermieden werden, dass im Land ganz unterschiedliche Lösungen entstehen, was viel unnötigen Aufwand generieren, den Vollzug erschweren und Unsicherheiten in der Bevölkerung schaffen würde. Die bisherige Teststrategie hat sich aus Sicht der Ostschweizer Regierungen bewährt. Sie müsse über den Winter 2022/2023 hinaus weitergeführt werden. Die Kantone sind bereit, ihren Beitrag zu leisten, wie sie dies schon bisher getan haben. Aus der Sicht der vier Kantone vollständig ausgeschlossen ist eine Systemänderung mitten im Winter, da genau in dieser Zeit ein erneuter Anstieg der Viruszirkulation möglich ist.
Die Regierungen begrüssen es, dass die Regelungen im Covid-19-Gesetz für die Vorhalteleistungen bei den Spitalkapazitäten, für das Covid-Zertifikat und im Asyl- sowie Ausländerbereich verlängert werden. Für diese Massnahmen sei der Bedarf ausgewiesen. Die Erforschung und Förderung neuer Medikamente seien von grosser Bedeutung für den langfristigen Umgang mit Covid-19. Die Kantone fordern daher, dass die Weiterfinanzierung nicht wie vom Bund vorgeschlagen auf bestehende Projekte beschränkt wird, sondern auch neue, zukunftsträchtige Projekte umfassen kann.
Beim Arbeitnehmerschutz soll eine Rückkehr zum Normalbetrieb vorgenommen werden. Der Gesundheitsschutz für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sei wieder im Rahmen der ordentlichen arbeitsrechtlichen Strukturen zu gewährleisten. Für den Fall, dass künftig trotzdem wieder coronabedingte Sondermassnahmen angeordnet werden müssten, beispielsweise eine Freistellung vulnerabler Personen, sei eine entsprechende finanzielle Abgeltung vorzusehen. Abgelehnt wird eine Verlängerung der rechtlichen Grundlage für die SwissCovid-App. Diese Anwendung habe sich nie durchgesetzt und in der Praxis nicht bewährt. Eine Fortführung ist aus Sicht der vier Ostschweizer Regierungen nicht nötig.
Die vier Kantonsregierungen können nachvollziehen, dass der Bundesrat auf eine Verlängerung der Grundlagen für Wirtschaftshilfen und Härtefallmassnahmen verzichten möchte. Über diese Instrumente, die sehr viel kosten, müsse das Parlament möglichst angepasst auf die konkrete Situation entscheiden können. Die Botschaft sollte in diesem Punkt noch ergänzt werden.
I.D.
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